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Kurzzeitkennzeichen werden häufig mit Ausfuhrkennzeichen verwechselt. Darum gibt es hier Aufklärung zu diesem Verwirrspiel. Viele meinen das eine, nennen es aber beim Namen des anderen. Dabei sollte man eigentlich gut darauf achten, dass man das meint, was man sagt, denn die Unterschiede zwischen den beiden Kennzeichentypen sind gewaltig. Und schließlich will man ja auch das bekommen, was man benötigt.

Das Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind für Probefahrten, Überführungsfahrten oder Prüfungsfahrten gedacht. Das kann man schnell nachlesen. Und schon da taucht ein erstes Falltürchen auf. Denn, wenn es heißt „Überführungsfahrten“, könnte man meinen, dass damit auch Überführungsfahrten ins Ausland gemeint sind (z.B., wenn ein Gebrauchtwagen ins Ausland verkauft wird). Dem ist aber keineswegs so. Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur innerhalb Deutschlands gültig sind. Sie sind generell auch nur maximal 5 Tage gültig. Dabei gilt der Zeitraum ab der Antragstellung. Für einen in der Zukunft liegenden Termin kann man keine Kurzzeitkennzeichen im Voraus beantragen.

Das klingt nach Schikane vom Amt, ist es aber gar nicht. Denn für ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen ist keine gültige Betriebserlaubnis oder gültige Hauptuntersuchung (HU) notwendig. Die Kosten für solche in Kennzeichen variieren von Bundesland und Stadt. In Berlin verlangt man derzeit (Stand Juni 2014) 13,10 Euro. Man erkennt Kurzzeitkennzeichen an ihrem gelben Rand.

Das Kurzzeitkennzeichen noch einmal zusammengefasst:

  • maximal 5 Tage gültig
  • nur innerhalb Deutschlands gültig
  • das Fahrzeug benötigt weder HU noch Typengenehmigung
  • gelber Rand, in dem das Ablaufdatum des Kennzeichens steht (v.o.n.u. dd.mm.yy)
Deutsches_Kurzzeit-KFZ-Kennzeichen
Deutsches Kurzzeit-KFZ-Kennzeichen (CC BY-SA 3.0)

 

Für zeitlich begrenzte Kennzeichen lassen sich keine Wunschkennzeichen reservieren, noch hat man die Wahl, was man für Zahlen und Nummern auf einem ausgestellten Kennzeichen bekommt. In Sachen Wunschkennzeichen hingegen kann so einiges ausgesucht und reserviert werden.

Überführungskennzeichen

Korrekt heißen sie Ausfuhrkennzeichen. Sie werden für Fahrzeuge verwendet, die dauerhaft unser Land verlassen. Nein, nicht wenn man nach Bayern zieht. ^^ Spaß beiseite. Diese Kennzeichen benötigt jeder, der einen Gebraucht- oder Neuwagen aus Deutschland ins Ausland bringen will, um ihn dann dort zuzulassen. Die Gültigkeit von Überführungskennzeichen unterscheidet sich erheblich von Kurzzeitkennzeichen. Sie beläuft sich von 15 Tagen bis zu 1 Jahr. Sobald diese Gültigkeit abgelaufen ist, darf das Fahrzeug in Deutschland nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Man erkennt die Nummernschilder an ihrem roten Rand. Natürlich variieren die Gebühren für Ausfuhrkennzeichen ebenfalls von Land und Stadt. Bleiben wir beim Beispiel Berlin, dann müssen zwischen 33,90 und 44,10 Euro Gebühren entrichtet werden. 

Das Ausfuhrkennzeichen zusammengefasst:

  •  Gültigkeit von 15 Tagen bis 1 Jahr
  • bei zugelassen Fahrzeugen sind die bisherigen Kennzeichen bei der Beantragung vorzulegen
  • roter Rand, in dem das Ablaufdatum des Kennzeichen steht (v.o.n.u. dd.mm.yy)
  • nach Ablauf der Gültigkeit muss das Fahrzeug im Ausland angemeldet werden
Deutsche_Ausfuhr-Kfz-Kennzeichen_(Export)
Deutsche Ausfuhr-Kfz-Kennzeichen (Export) (CC BY-SA 3.0)

Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen haben einiges gemeinsam, aber doch gravierende Unterschiede. Im Land der Autofahrer ist eben alles haarklein geregelt. So gibt es für jede Anforderung auch das richtige Angebot. Man muss nur wissen, was sich hinter welchem Schild verbirgt. Habt Ihr bereits Erfahrungen mit Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen gemacht? Wie lief die Antragstellung bei euch ab? Was gibt es noch zu beachten? Schreibt es einfach in die Kommentare!

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