Ist ein Unfall geschehen, gibt es im wesentlichen zehn Goldene Regeln zu beachten. Dann gelingt die
reibungslose Versorgung von verletzten Personen und die Aufnahme des Unfalls. Dabei sollte beachtet
werden, dass eine Verpflichtung zur ersten Hilfe mindestens für die Unfallbeteiligten besteht, sofern
die Hilfe erforderlich ist. Wird die Hilfe unterlassen, entsteht dadurch ein Straftatbestand.
Die wichtigste Grundlage: Anhalten ist Pflicht
Seitens des Gesetzes besteht für jeden die Verpflichtung, sich am Unfallort aufzuhalten. Dies gilt ganz besonders dann, wenn Personen durch ihr Verhalten zu direkten Beteiligten am Unfallgeschehen werden.
Allerdings kann es zu Ausnahmen kommen, wenn es akute Notfälle gibt. Beispielsweise kann dies vorkommen, wenn die Versorgung eines Schwerverletzten erforderlich ist. Sich vom Unfallort zu entfernen, ist nicht möglich. In diesem Fall wird von einer Fahrerflucht gesprochen, bei der es sich nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Als Konsequenz daraus kann es zu einem Verlust des Führerscheins und des Versicherungsschutzes kommen. Kommt es ganz schlimm, kann es zum Aussprechen einer empfindlichen Strafe kommen.
Der nächste Schritt: Die Sicherung der Unfallstelle sowie die Verletzten-Versorgung
Im Mittelpunkt steht als nächstes, sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen . Daraus folgt die
Entscheidung, was die weiteren Schritte sind. Besonders in der Nacht oder an Unfallstellen mit wenig Übersicht steht allerdings die Sicherung des Unfallortes beispielsweise durch Einschalten der Warnblickanlage, als erstes auf dem Plan. Ohne Absicherung könnte es unter Umständen zu weiteren Problemen auf der Straße kommen. Ansonsten steht die Versorgung der Verletzten natürlich im Mittelpunkt. Dabei sollte immer daran gedacht werden, dass das Warndreieck in einer Entfernung von 100 Meter vom Fahrzeug aufzustellen ist. Unter Umständen ist die Verständigung eines Rettungsdienstes erforderlich. Je nach Schwere des Unfalls, bei einer unklaren Schuldfrage oder Beteiligung von ausländischen Personen sollte die Polizei verständigt werden.
Die Sicherung von Beweismitteln
Was es auch immer an Beweismitteln am Unfallort gibt, sollte gesichert werden. Eine Beseitigung der Spuren ist zu vermeiden. Erst müssen die erforderlichen Feststellungen durchgeführt werden. Ansonsten können die betroffenen Personen, die die Spuren beseitigt haben, zur Zahlung einer Geldstrafe verpflichtet werden. Unter Umständen kann in diesem Fall sogar eine Strafbarkeit vorliegen. Auch an den Positionen der Wagen darf keine Veränderung erfolgen. Bei geringem Sachschaden ist allerdings die Veränderung der Wagenpositionen möglich. Ersatzteile für die Reparaturen können dann auch auf Portalen ähnlich wie das Online-Portal www.Autoersatzteile.de bestellt werden.
Weitere wichtige Hinweise
Es ist angebracht, eine Unfallskizze anzufertigen. Praktisch ist es, wenn sich ein Fotoapparat für eventuelle Notfälle im Wagen befindet. Schließlich können Fotos oftmals ein gutes Beweismittel darstellen. Als ideal erweist es sich, wenn die Kamera über Blitzlicht verfügt, damit auch in der Nacht Bilder gemacht werden können. Gleichzeitig sollten die Namen sowie die Anschriften von Zeugen notiert werden. Haben unbeteiligte Dritte den Unfall beobachtet, so sollten deren Daten ebenfalls aufgenommen werden. Wurde ein geparktes Fahrzeug schwer beschädigt, so haben die Unfallverursacher am Unfallort zu bleiben, bis der Fahrer des geschädigten Wagens auftaucht. Sollte dies zu lange dauern, so können sich die Unfallverursacher entfernen, nachdem sie ihren Namen und die Anschrift am Wagen hinterlassen haben.
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