deutsches-kennzeichenDas Land der Autofahrer ist gleichzeitig das Land der vielen Auto-Kennzeichen. Es gibt sie in grün, schwarz oder rot, mit einem H oder ohne und als Überführungs- oder Saisonkennzeichen. Vielfalt ist in jedem Fall geboten. Nun hat die schöne Stadt Hamburg vorgeschlagen auch noch blaue Kennzeichen für Elektroautos einzuführen. Damit wolle man die rein elektrisch angetriebenen Fahrzeuge von anderen unterscheiden, damit man ihnen Sonderrechte im Straßenverkehr einräumen kann. So ist beispielsweise eine Befreiung von der Parkgebühr denkbar. Ebenso wird über die Freigabe der Bus- und Taxispuren in Innenstädten für Elektroautos diskutiert.

Vorteile für Elektrofahrzeuge sind schon lange im Gespräch. Der Wunsch der Bundesregierung bis 2020 in Deutschland 1 Million Elektrofahrzeuge auf den Straßen zu haben, klingt überzogen, ist aber machbar. Denn nicht nur Hamburg strebt konkrete Pläne mit den blauen Kennzeichen für Elektrofahrzeuge an. Auch Baden-Württemberg will aktiv etwas für Elektrofahrzeuge tun. Die baden-württembergischen Landesregierung favorisiert dabei allerdings eine Klebeplakette für die Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen. Im Gegensatz zum Hamburger Vorschlag, wäre diese Variante dann auch für ausländische Fahrer von Elektrofahrzeugen realisierbar und damit politisch leichter durchsetzbar als der Vorschlag für blauen Kennzeichen, die dann ja nur für die in Deutschland gemeldeten Fahrzeuge gelten würde. Die Klebeplakette wäre mit dem europäischen Recht leichter zu vereinbaren.

Welche Lösungen und Vorschläge umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. In Norwegen haben sich die Vorteile für die freie Benutzung der Busspuren und dem kostenfreien Parken bereits bewährt. Dort habe man bereits eine Quote von schadstoffarmen Fahrzeugen von 3,2 Prozent am Gesamtbestand angemeldeter Fahrzeuge erreicht. Deutschlands gestecktes Ziel von 1 Million Elektroautos wäre etwa 2,5  Prozent von allen zugelassenen Fahrzeugen.

Ob und im welchem Ausmaß Elektroautos Vergünstigungen und Vorteile erhalten bleibt abzuwarten. Sicher ist, dass die Vielfalt der Kfz-Kennzeichen weiter zunimmt. Nachdem der oberste Verkehrsminister dieses Landes die Neuregelung für Kennzeichen auf den Weg gebracht hat, dürfen nun Zulassungsbehörden mehrere Unterscheidungskennzeichen für einen Verwaltungsbezirk vergeben. Kurz gesagt, jedes Dorf bekommt sein eigenes Kürzel auf dem Nummernschild, wenn es will. Wer jetzt gern ein neues Kennzeichen mit neuem Kürzel möchte, sollte mal auf http://www.kennzeichen.de schauen.

Des Weiteren ist für 2014 geplant, dass man sein Kfz-Kennzeichen bei einem Umzug einfach “mitnehmen” kann. Innerhalb einiger Bundesländer ist dies schon jetzt möglich. Der Münchner Drängler auf der Autobahn kann künftig also auch ein Kölner sein 🙂 Die Neuregelung soll ab 1. Juli 2014 In Kraft treten. Auch soll es von da an möglich sein ein Fahrzeug online abzumelden. Dies soll über verschiedene Sicherheitscodes und den neuen Personalausweis ermöglicht werden.

 

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