vw bully mit anhänger
Mit Anhänger fahren will gelernt sein. – Bild: Persil by Thorsten Haustein/flickr.com (CC BY-ND 2.0)

Ein Autoanhänger ist eine gute Alternative zum Transporter, wenn Gegenstände transportiert werden sollen, etwa bei einem Umzug. Bevor der Anhänger auf die Straße darf, muss der Fahrer aber einige Dinge beachten und überprüfen. Unter anderem muss das Auto über eine Anhängerkupplung verfügen. Klingt logisch, es soll aber Leute geben,die nicht wissen, ob ihr Auto über eine Anhängerkupplung verfügt. Des Weiteren spielt die Fahrerlaubnis eine Rolle. Mit der früheren Führerscheinklasse 3 dürfen alle Anhänger bis zu einem Gewicht von 3,5 t gezogen werden. Die Gesamtlast (Auto, Anhänger, Ladung) darf 7,5 t aber nicht überschreiten. Mit der heutigen Führerscheinklasse B sind nur noch 750 kg und eine Gesamtlast von max. 3,5 t erlaubt. Und für größere Anhänger benötigt der Fahrer die Führscheinklassen BE oder auch C1.

Notwendig: Die Anhänger-Versicherung

Wichtig ist zudem, dass der Anhänger in einem technisch einwandfreien Zustand ist. Er muss zugelassen und versichert sein. Geliehene Autoanhänger sind in der Regel über die Verleihfirma versichert. Sollte es in der Zeit der Nutzung zu einem Unfall kommen, bei dem keine anderen Gegenstände oder Personen zu Schaden gekommen sind, greift die zu Beginn abgeschlossene Vollkaskoversicherung. Wurden Personen verletzt oder Gegenstände beschädigt, greift die private Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers.

Empfehlenswert: Die Fahrübungen

Bevor es auf gut befahrene Straßen geht, sollte der Fahrer in jedem Fall das Fahren mit dem Anhänger üben. Vor allem das Rückwärtsfahren gestaltet sich schwierig. Der Anhänger schwenkt immer entgegengesetzt der jeweiligen Lenkradbewegung aus. Auch Kurven muss der Fahrer später sehr vorsichtig nehmen, weil der Anhänger ansonsten ins Schlingern geraten könnte. Nur wer das Fahrzeug mit dem Anhänger sicher führen kann, sollte auf Schnellstraßen fahren. Besonders heikel wird es, wenn beispielsweise Pferdeanhänger bewegt werden sollen. Jeder der einen besonderen Umgang mit Pferden pflegt, weiß das so ein Pferdetransport eine heikle Angelegenheit ist. In diesem Zusammenhang hat man auch sicher schon etwas von Böckmann Anhängern gehört. Diese Anhänger sollen besonders beliebt unter den Pferdenarren weltweit sein.

Wichtig: Die Höchstgeschwindigkeiten

Bis 2005 galt für Anhänger generell eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, sowohl auf Landstraßen als auch auf Autobahnen. Diese Regelung wurde später gelockert, sodass unter bestimmten Voraussetzungen Autos mit Anhängern heute sogar bis zu 100 km/h fahren dürfen. Dafür müssen unter anderem die folgenden Punkte erfüllt sein:

  • Das Zugfahrzeug ist ein mehrspuriges Kraftfahrzeug (Pkw) oder ein Kraftomnibus.
  • Die Gesamtmasse beträgt maximal 3,5 Tonnen.
  • Das Kraftfahrzeug verfügt über eine ABS- bzw. ABV-Funktion.
  • Die Anhängerreifen müssen für 120 km/h zugelassen sein und jünger als sechs Jahre sein.
  • Im Fahrzeugschein muss für den Anhänger das Tempo 100 stehen.
  • Der Anhänger selbst muss über die Plakette „100 km/h“ verfügen.

Aber selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Auch mit Tempo 80 kommt man zum Ziel. Nicht vergessen: Die Beleuchtung Ein Anhänger muss stets über eine verkehrssichere Beleuchtung verfügen. Dazu muss er mit Hilfe eines Kabels an den Pkw angeschlossen werden. Vor der Fahrt ist zu prüfen, ob die Beleuchtungsanlage intakt und sauber ist und ob die Blinker funktionieren. Wenn, nicht, dann helfen Anhänger Ersatzteile. Natürlich müssen vor Antritt der Reise auch der korrekte Sitz der Anhängerkupplung, der Reifendruck und das Profil aller Räder, die Bremsen sowie die Ladung (die Planen, Deckel, Gitter, Zurrgurte etc.) überprüft werden. Bei einer ordnungsgemäßen Fahrweise sollte dann nichts schief gehen. Wer nun immer noch etwas unsicher ist, was bei der Nutzung eines Anhängers zu beachten ist, kann gern die Straßenverkehrsordnung konsultieren.

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