Bild: voidstern/Flickr.com (CC BY 2.0)
Bild: Parkplatz 18 by voidstern/Flickr.com (CC BY 2.0)

Mit dem eigenen Elektroauto in die Stadt zum Shoppen und kostenlos parken. Geht es nach der Auffasung des Bundesrats, soll dies künftig nicht die Ausnahme, sondern die Regel werden. – Und das bundesweit. Dazu hat der Bundesrat nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorgelegt, der das Bundesverkehrsministerium ermächtigen soll entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen.

Eine rechtssichere Regelung von Parkvorrechten und Parkgebührenbefreiungen für Elektrofahrzeuge gibt es nicht. Das soll sich mit dem Gesetzentwurf nun ändern. Davon profiteren sollen, neben reinen Elektrofahrzeugen, besonders emissionsarme Fahrzeuge.
Das Ziel, bis 2020 etwa 1 Million Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen zu bringen, wird mit dieser Initiative zusätzlich unterstützt. Allerdings ließ die Bundesregierung mitteilen, dass der vom Bundesrat eingebrachte Antrag so nicht umsetzbar ist. Es bedürfe eines anderen gesetzgeberischen Verfahrens, da die Belange der Rechtsförmlichkeit und der Rechtssystematik mit dem Vorschlag des Bundesrates noch nicht gewahrt würden, heißt es in der Stellungnahme. Die Bundesregierung prüfe daher, wie die mit dem Gesetzentwurf eingebrachten Vorschläge umgesetzt werden könnten.

Konkret sieht anders aus, aber immerhin. Nun heißt es erst einmal wieder abwarten. Durch eine schnelle Umsetzung des Vorschlags des Bundesrates kann die Bundesregierung zeigen, wie wichtig ihr das Thema Elektromobilität ist. Angesichts der aktuellen Maut-Pläne der Bundesregierung muss man sich wohl eher auf eine längere Wartezeit für konkrete Ergebnisse beim kostenfreien Parken für Elektrofahrzeuge und besonders emissionsarme Fahrzeuge einstellen.

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